Telefon: 040 41921897 Email: hohenfelde@logopaedie-zentral.de
Lese-Rechtschreibschwierigkeiten, LRS
Was heißt Legasthenie und LRS?
Die Begriffe Legasthenie sowie Lese-Rechtschreibstörung(LRS) oder Lese-Rechtschreibschwierigkeiten (LRS) werden synonym verwendet. Sie bezeichnen die großen Schwierigkeiten eines Kindes Lesen und Schreiben zu erlernen. Die Gründe dafür können unterschiedlich sein. Sie hängen zusammen mit Entwicklungen beim Kind und äußeren Einflüssen, die für die Entwicklung der Lese-Rechtschreibfähigkeiten wichtig sind. Manchmal wird eine Lese-Rechtschreibstörung oder Legasthenie auch als eine medizinische Diagnose gestellt, indem die Leistungen beim Lesen und Schreiben mit den Leistungen in einem Intelligenztest verglichen werden. Dieses Vorgehen ist jedoch umstritten, da es keinen nachgewiesenen, engen Zusammenhang zwischen Intelligenz und Lese-Rechtschreibleistung gibt.
Wie entstehen Lese-Rechtschreibschwierigkeiten?
Von Bedeutung bei der Entstehung von LRS sind:
– genetische Voraussetzungen
– die frühkindliche Sprachentwicklung und die Entwicklung der Sprachbewusstheit
– Schwierigkeiten bei der Hör- und Sehverarbeitung
– Aufmerksamkeitsprobleme
– mangelnde oder fehlende didaktische Ausbildung der Lehrkraft
– häufiger LehrerInnenwechsel
– zu große Klassen und fehlende individuelle Förderung in der Schule
– sprachliche Probleme durch Migrationshintergrund
– wenig anregende Lernumgebung zu Hause
– emotionale Belastungen wie Konflikte, Scheidung oder Todesfälle in der Familie
Wie kann geholfen werden?
Bestehen Lese-Rechtschreibschwierigkeiten (LRS) können diese durch Testungen des Lesens und des Schreibens und anderer Fähigkeiten, z.B. Reimwörter erkennen, näher untersucht werden. Dies geschieht in der Schule oder durch einen Psychologen, einen Psychiater oder einen Therapeuten wie einem Logopäden oder Lerntherapeuten. Mit solch einer Diagnostik kann dann auch festgestellt werden, wie man dem Kind mit speziellen Übungen am besten helfen kann.
Diese Hilfe oder Förderung sollte individuell bei den Schwierigkeiten eines Kindes ansetzen, damit Lesen und Schreiben schließlich gelingen kann. Eine solche Förderung kann in der Schule oder außerschulisch durch dazu speziell ausgebildete Therapeuten stattfinden. Eine außerschulische Lerntherapie wird in der Regel privat bezahlt. Ausnahmen sind die Bewilligung einer AUL (Außerunterrichtlichen Lernhilfe) bei dem Regionalen Bildungs- und Beratungszentrum, oder die Finanzierung über das Jugendamt bei drohender seelischer Behinderung. Außerdem können eine logopädische oder ergotherapeutische Therapie helfen, wenn z.B. auch sprachliche Schwierigkeiten bestehen. Diese Therapien werden von der Krankenkasse bezahlt.