Telefon: 040 41921897   Email: hohenfelde@logopaedie-zentral.de

Kosten und Ablauf

Kosten

 

  • Gesetzlich Versicherte: Die Kosten für logopädische Behandlungen werden in der Regel von Ihrer Krankenkasse übernommen. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung (Heilmittelverordnung), die Sie zu Ihrem ersten Termin mitbringen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind grundsätzlich von allen Zuzahlungen befreit. Erwachsene ab 18 Jahren zahlen einen gesetzlich festgelegten Eigenanteil: 10% der Behandlungskosten plus 10€ Rezeptgebühr pro Verordnung. Falls Sie einen Befreiungsausweis besitzen, bringen Sie diesen bitte zum ersten Termin mit. Sollten Sie die gesetzliche Belastungsgrenze erreicht haben, können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse von der Zuzahlung befreien lassen. Dies beantragen Sie bitte direkt bei Ihrer Krankenkasse.

  • Privat Versicherte: Für Privatpatientinnen und -patienten gibt es – anders als bei gesetzlich Versicherten – keine festen Vergütungsvereinbarungen mit den Krankenkassen. Die Behandlung erfolgt daher auf Basis eines individuellen Vertrags zwischen Ihnen und unserer Praxis. Auch hier wird eine ärztliche Verordnung benötigt. Die Kostenübernahme durch Ihre Krankenversicherung hängt von Ihrem individuellen Tarif ab. In der Regel werden die Behandlungskosten vollständig oder teilweise erstattet. Privatversicherte erhalten eine Rechnung, die Sie bei ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen können. Bitte erkundigen Sie sich vorab über die individuellen Vertragsbedingungen ihrer privaten Versicherung

 

 

Ablauf

 

  • Für eine logopädische Therapie benötigen sie eine ärztliche Verordnung (Heilmittelverordnung). Diese darf zum Therapiebeginn nicht älter als 28 Tage sein und kann von folgenden Fachrichtungen ausgestellt werden: Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendmedizin, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde (HNO), Kinder- und Jugendpsychiatrie, Phoniatrie und Pädaudiologie, Neurologie, Kieferorthopädie oder Zahnmedizin. 
  • Das Erstgespräch dient dazu, Ihre Ziele, den Grund Ihrer Anmeldung sowie Ihre medizinische Vorgeschichte zu besprechen. Dieses Gespräch bildet die Basis, um Ihre individuelle Situation besser zu verstehen und die weiteren diagnostischen und therapeutischen Schritte gezielt zu planen.
  • Die logopädische Therapie kann ein- bis dreimal pro Woche für jeweils 45 Minuten stattfinden. Die Häufigkeit der Termine richtet sich nach der ärztlichen Verordnung sowie dem individuellen therapeutischen Bedarf und kann entsprechend variieren. Bei ärztlicher Verordnung, führen wir die Therapie auch im Rahmen von Hausbesuchen durch. Während der Behandlung arbeiten wir gezielt an den gemeinsam festgelegten Zielen und passen die Inhalte flexibel an Ihren Fortschritt an. Ihre aktive Mitarbeit sowie Rückmeldungen sind dabei ein wichtiger Bestandteil für den Therapieerfolg.

 

 

 

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